Kursvereinbarungen
Vereinbarung zur Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs für gesetzlich Versicherte
1.Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 8 Unterrichtstage à 120 Minuten. Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Während des Kurses finden zwei Partnerabende, für interessierte Papas, statt. Hierfür ist der fünfte und achte Kurstag vorgesehen. Die Teilnahme am Partnerabend ist freiwillig. Bei Inanspruchnahme wird eine Partnergebühr von einmalig 40 € erhoben, die nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Für die Teilnehmerinnen die am Partnerabend nicht dabei sein möchten, entfällt dieser zusätzliche Abend. Am letzten Kursabend können die Partner noch optional zum Thema Wochenbett dazu kommen.
2.Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
3.Im Falle eines Rücktritts, bis zu vier Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig, bei weniger als 4 Wochen wird die ganze Kursgebühr fällig.
4.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
5.Die Kursteilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Hebamme Daten, der Kursteilnehmerin, zur Kontaktaufnahme und für Informationen, zur Abrechnung mit der Krankenkasse, zur Abrechnung über die Abrechnungsfirma AZH und zum Weiterleiten des QM-Fragebogens, benutzen und weitergeben darf.
Vereinbarung zur Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs für Privatversicherte.
1.Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 7 Unterrichtstage à 120 Minuten + ein Partnerabend. Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen.
Während des Kurses finden zwei Partnerabende, für interessierte Papas, statt. Hierfür ist der fünfte und achte Kurstag vorgesehen. Die Teilnahme am Partnerabend ist freiwillig. Bei Inanspruchnahme wird eine einmalige Partnergebühr von 40 € erhoben, die nicht von allen Krankenkassen erstattet wird. Für die Teilnehmerinnen die am Partnerabend nicht dabei sein möchten, entfällt der fünfte, zusätzliche Abend.
2.Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der Kursteilnehmerin ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Hebammen-Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
3.Im Falle eines Rücktritts, bis zu vier Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig, bei weniger als 4 Wochen wird die ganze Kursgebühr fällig.
4.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
5.Die Kurstilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Hebamme Daten, der Kursteilnehmerin zur Kontaktaufnahme und für Informationen, zur Abrechnung mit der Krankenkasse, zur Abrechnung über die Abrechnungsfirma AZH und zum Weiterleiten des QM-Fragebogens, benutzen und weitergeben darf.
Vereinbarung zur Teilnahme am Rückbildungskurs für gesetzlich Versicherte.
1.Der Rückbildungskurs umfasst 8 Unterrichtstage à 75 Minuten. Maximal 10 Stunden (750 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
2.Einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
3.Im Falle eines Rücktritts, bis zu vier Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig, bei weniger als 4 Wochen wird die ganze Kursgebühr fällig.
4.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
5.Die Kurstilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Hebamme Daten, der Kursteilnehmerin zur Kontaktaufnahme und für Informationen, zur Abrechnung mit der Krankenkasse, zur Abrechnung über die Abrechnungsfirma AZH und zum Weiterleiten des QM-Fragebogens, benutzen und weitergeben darf.
Vereinbarung zur Teilnahme am Rückbildungskurs für Privatversicherte.
1.Der Rückbildungskurs umfasst 8 Unterrichtstage à 75 Minuten. Maximal 10 Stunden (750 Minuten) werden von den privaten Krankenkassen übernommen.
2.Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der Kursteilnehmerin ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Hebammen- Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
3.Im Falle eines Rücktritts, bis zu vier Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig, bei weniger als 4 Wochen wird die ganze Kursgebühr fällig.
4.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
6.Die Kurstilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Hebamme Daten, der Kursteilnehmerin zur Kontaktaufnahme und für Informationen, zur Abrechnung mit der Krankenkasse, zur Abrechnung über die Abrechnungsfirma AZH und zum Weiterleiten des QM-Fragebogens, benutzen und weitergeben darf.
Vereinbarung zur Teilnahme am Babymassagekurs
1.Der Babymassagekurs umfasst 4 Unterrichtstage à 60 Minuten (Zeit ist abhängig von den Kindern)
2.Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Honoraranspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
3.Einige Krankenkassen übernehmen die Kursgebühr, wenn 80% Anwesenheit im Kurs vorliegt. Eine Bescheinigung hierfür wird am Ende des Kurses ausgestellt.
4.Im Falle eines Rücktritts, bis zu vier Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig, bei weniger als 4 Wochen wird die ganze Kursgebühr fällig.
5.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
6.Die Kurstilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Hebamme Daten, der Kursteilnehmerin und des Kindes zur Kontaktaufnahme und für Informationen, zur Ausstellung der Teilnahmebescheinigung, zur Abrechnung über die Abrechnungsfirma AZH und zum Weiterleiten des QM-Fragebogens, benutzen und weitergeben darf.
Vereinbarung zur Teilnahme am aufbauenden Rückbildungskurs.
1.Der Kurs umfasst 6 Unterrichtstage à 60 Minuten. In den Ferien findet in der Regel kein Kurs statt.
2.Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Honoraranspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
3. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme von Seiten der Krankenkasse.
4.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
5.Im Falle eines Rücktritts, bis zu vier Wochen vor Kursbeginn, wird die Hälfte der Kursgebühr fällig, bei weniger als vier Wochen wird die ganze Kursgebühr fällig.
6.Die Kurstilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Hebamme Daten, der Kursteilnehmerin zur Kontaktaufnahme und für Informationen, zur Abrechnung mit der Krankenkasse, zur Abrechnung über die Abrechnungsfirma AZH und zum Weiterleiten des QM-Fragebogens, benutzen und weitergeben darf.
Vereinbarung zur Teilnahme am Beckenboden Kurs für Frauen jeden Alters
1. Der Kurs umfasst 8 Unterrichtstage à 75 Minuten. In den Ferien findet in der Regel kein Kurs statt. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
2. Die Kursgebühr beträgt 150 Euro und muss sieben bis max. 14 Tagen vor Kursbeginn auf das Konto von: Christine Strobel IBAN DE33 6049 1430 0041 3120 15
BIC: GENODES1VBB bei VR-Bank Ludwigsburg eingegangen sein. Eine Bezuschussung der Krankenkasse, für Frauen ab der Menopause, erfolgt erst nach Abschluss des Kurses.
3. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Honoraranspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Bei einer Stornierung vor Kursbeginn bzw. Kündigung vor Kursende werden keine Kosten erstattet
4. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Anteil der Kursgebühr, für Frauen ab der Menopause, wenn 80% Anwesenheit im Kurs vorliegt. Eine Bescheinigung hierfür wird am Ende des Kurses ausgestellt.
5. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
6. Die Kurstilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Hebamme Daten, der Kursteilnehmerin zur Kontaktaufnahme und für Informationen, zur Abrechnung mit der Krankenkasse, zur Abrechnung über die Abrechnungsfirma AZH und zum Weiterleiten des QM-Fragebogens, benutzen und weitergeben darf.
Vereinbarungen zum Tupler Technik® Programm
Die Gebühr für das Programm wird vor dem ersten Termin bezahlt. Materialkosten werden vor Ort per Karte oder bar bezahlt. Die Trainerin, Christine Strobel, behält Ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn das Programm von Seiten der Teilnehmerin, vorzeitig abgebrochen wird. Es kann vorkommen, dass die Teilnehmerin auch 2 Diastasis Rehab Splints® benötigt, je nach Bauchlänge der Teilnehmerin. Dadurch fallen Mehrkosten an. Die Programm- und Materialkosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Der Erfolg für das Programm ist vom Engagement der Teilnehmerin für die vier Schritte der TupplerTechnik® und der Größe der Rektusdiastase abhängig. Für den Erfolg kann nicht die Trainerin verantwortlich gemacht werden. Die Teilnehmerin erklärt sich mit Bezahlung der Programmgebühr damit einverstanden, dass die gemachten Fotos für Dokumentations- und Werbezwecken, anonym, verwendet werden dürfen.
Information zur Datenverarbeitung
Aufgrund der Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich
verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich Ihre Daten erhebe, speichere oder
weiterleite und welche Rechte Sie haben.
1. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:
Christine Strobel Vogelsangstr.27 75417 Mühlacker, 07041-810723, tine-strobel@web.de
2. Art und Umfang der von Ihnen erhobenen und gespeicherten Daten sowie Art und Zweck
und deren Verwendung
Ich erhebe folgende Informationen:
• Anrede, Vorname, Nachname,
• Geburtsdatum,
• Familienstand
• Krankenversicherung; Krankenversicherungsnummer
• Anschrift
• Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
• E-Mail-Adresse
• Gesundheitsdaten (Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge, Befunde)
Hierzu verarbeite ich neben der o.g. personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre
Gesundheitsdaten, die ich oder andere Gesundheitsdienstleister erheben. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um den Behandlungsvertrag mit Ihnen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Ohne diese Informationen ist eine sorgfältige Behandlung nicht möglich. Auch andere
Gesundheitsdienstleister wie: Hebammen, Ärzte, Klinken oder Labore, bei denen Sie in Behandlung sind und Befunde erhoben werden, können uns Daten zur Verfügung stellen (z. B. in Arztbriefen, Laborbefunde).
Empfänger der Daten
Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein:
– Hebammen
– Ärzte
– Kliniken
– Labore
– Externe Dienste zur Wartungszwecke
– Buchhaltung
– Abrechnungsfirma
– Krankenkasse
3. Speicherung Ihrer Daten
Die von mir erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Ich bin verpflichtet, Ihre Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. In besonderen Fällen können sich auch längere Aufbewahrungsfristen ergeben, bis zu 30 Jahre.
Im Übrigen bewahre ich Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die
Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
4. Weitergabe von Daten an Dritte – wer bekommt Ihre Daten?
Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist
oder Sie eingewilligt haben.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur
Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und um Befunde zu erhalten. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte
Empfänger.
5. Betroffenenrechte – welche Rechte haben Sie als Patient?
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre einmal erteilte Einwilligung (z. B. bei Abrechnung durch von
mir beauftragten Abrechnungsstellen) jederzeit gegenüber mir zu widerrufen. Dies hat zur
Folge, dass ich die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft
nicht mehr fortführen darf;
• gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten
zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die
Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen
Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines
Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das
Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir
erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten
verlangen;
• gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung
Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
Stand: 26.10.2020
• gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten
zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie
Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus
Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung
unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr benötige,
Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt
haben;
• gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in
einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die
Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
• gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
(Der Widerspruch ist schriftlich mitzuteilen – siehe Einwilligung in die Datenvereinbarung);
• gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können
Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes
oder unseres Verbandssitzes wenden.
Die für uns zuständige Datenschutzbehörde ist:
Name: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Anschrift: Postfach 102932, 70025 Stuttgart
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DS-GVO in Verbindung
mit § 22 Abs.1 Nr. 1 lit. b) BDSG.
Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Alle betreuten Frauen, Kursteilnehmer: innen oder Patient: innen erlauben durch die Anmeldung zu Kursen oder zur Betreuung bei der Hebamme Christine Strobe,l dass diese Ihre Daten zu folgenden Zwecken erhebt, verarbeitet und genutzt werden darf:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Erhebung und Weiterleitung von Laborbefunden, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation.
Die Betreuten ( im Folgenden ich genannt)sind darauf hingewiesen worden, dass
– die im Rahmen der vorstehende genannte Zweck erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung des DSGVO und des BDSG erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden (Art. 13 DSGVO).
– die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/nicht
zustande kommen kann und die Behandlung mit der Krankenkasse nicht abgerechnet werden kann.
– ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen, (Art. 15
DSGVO).
– ich jederzeit berechtigt bin, die Unterrichtung (Art. 15 „Auskunftsrecht der betroffenen Personen“ DSGVO), die
Berichtigung (Art. 16 „Recht auf Berichtigung“ DGSVO), die Löschung (Art. 17 „Recht auf Löschung“ DSGVO), die
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 „Recht auf Einschränkung und Verarbeitung“ DSGVO) oder die
Datenübertragbarkeit (Art. 18 „Recht auf Datenübertragbarkeit“ DSGVO) einzelner personenbezogener Daten zu
verlangen.
– ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Des Weiteren gebe ich meine Einwilligung, dass
Ich habe verstanden, dass meine Daten im Rahmen einer Überprüfung anonymisiert von einem Auditor / einer Auditorin eingesehen werden können. Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Christine Strobel Vogelsangstr.27 75417 Mühlacker
Im Falle eines Widerrufes werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.